Breitbandförderprogramm
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 05.08.2014)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Treuchtlingen gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind
Die Stadt Treuchtlingen hat Erschließungsgebiete festgelegt, in denen Bedarf für den Breitbandausbau nach den Förderrichtlinien besteht. Die Erschließungsgebiete ergeben sich aus der beiliegenden Karte.
Die Stadt Treuchtlingen will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinien verschiedene Verfahrensschritte abzuarbeiten.
Markterkundung - Ergebnis
Ergebnis der Markterkundung (veröffentlicht am 15.01.2015)
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Stadt Treuchtlingen vom „5.8.2014“ bis zum „19.9.2014“ ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der „Stadt Treuchtlingen“ und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.
Zusätzlich wurden mit dem Schreiben vom 5.8.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung individuell zu ihren Ausbauplänen befragt.
Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes (veröffentlicht am 12.02.2015)
Die Stadt Treuchtlingen führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.
Interkommunale Zusammenarbeit
Die Stadt Treuchtlingen arbeitet gemäß Nr. 6.6 BbR mit nachfolgenden Gemeinden interkommunal zusammen:1
Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Link zum Auswahlverfahren: http://www.langenaltheim.eu/index.php?id=1451,1
1Die im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zu erfüllenden Vorgaben ergeben sich aus dem Hinweisdokument „Interkommunale Zusammenarbeit – Definition und Hinweise für die Praxis“, das in seiner jeweils geltenden Fassung auf dem zentralen Onlineportal heruntergeladen werden kann.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:
- Stadt Treuchtlingen - Übersichtskarte mit Erschließungsgebieten
- Stadt Treuchtlingen - Bekanntmachung Auswahlverfahren - einstufig
- Entwurf des Kooperationsvertrages
- Musterdokument "Wirtschaftslichkeitslücke"
Auswahlverfahren - Ergebnis
Ergebnis des Auswahlverfahrens (veröffentlicht am 06.10.2015)
Für den geplanten Breitbandausbau in der Stadt Treuchtlingen haben zwei geeignete Unternehmen frist- und formgerecht Angebote abgegeben.
Auf Grundlage des Stadtratssbeschlusses vom 24.06.2015 beabsichtigt die Stadt Treuchtlingen einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH und M-Net abzuschließen.
Voraussetzung für die Vertragsunterzeichnung ist die Zustimmung der Genehmigungsbehörde (Regierung von Mittelfranken).
Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens sind in den nachfolgenden Dokumenten beschrieben:
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Übergabe Zuwendungsbescheid
Die Stadt Treuchtlingen hat am 29.02.2016 den Zuwendungsbescheid durch Minister Söder überreicht bekommen.
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